Erleichterungen ab 07.06.2021 mit Inkrafttreten der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Ab Montag tritt die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dadurch werden verschiedene Erleichterungen in mehreren Bereichen ermöglicht. Für unseren Sportbetrieb bedeutet das, dass wir fast zur Normalität zurückkehren können. Es ist jedenfalls wieder Sport mit Kontakt ohne zahlenmäßige Beschränkung möglich.
Es werden nach den Ferien wieder alle Gruppen mit dem Trainingsbetrieb beginnen. In der Dreifachturnhalle läuft bereits das Training mit den Mädels und den Jungs.
Das Fitnessprogramm der Damen und auch die Seniorengruppe männlich trainieren an der frischen Luft.
Nach den Ferien werden auch die Eltern-Kind-Gruppe (08.06.2021), Purzelvolk (15.06.2021)und die Allgemeinturnstunde weiblich (18.06.2021) in der großen und kleinen Grundschulturnhalle mit dem Training beginnen.
Der Trainingsbeginn der Kindertanzgruppe Berries ist am Freitag, 11.06.2021, 17:00-18:00 Uhr.
Die Hip Hop-Tanzgruppe Girlstyle beginnt ab 14.06.2019 wieder mit dem kompletten offenen Training.
Der komplette Trainingsbetrieb startet wieder, teils mit Einschränkungen und unter Einhaltung der Auflagen, durch.
Auskünfte über den genauen Ablauf geben die jeweiligen Trainerinnen, bzw. die Eltern werden von den Trainerinnen über Whatts App-Gruppen, Email oder Telefon benachrichtigt.
Für die Eltern in der Eltern-Kind-Gruppe besteht aber Maskenpflicht.
Ebenfalls besteht für die Eltern beim Bringen ihrer Kinder ins Purzelvolk Maskenpflicht. In den Umkleidekabinen sind Markierungen wegen der Einhaltung des Abstandes angebracht.
Hygieneschutzkonzept
für den Verein
Turngemeinschaft Tirschenreuth 1997 e.V.
Stand: 15.05.2021
Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
o Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
o Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind. Es ist darauf zu achten, dass im Fahrzeug maximal Personen aus 2 Haushalten befördert werden dürfen.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
o Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen zur Testung
o Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten
o „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
o Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet oder bei entsprechender Witterung dauernd geöffnet.
o Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
o Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
o In den Turnhallen sind Lüftungsanlagen eingebaut, die ständig eingeschaltet sind.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen
o Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
o Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
o Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
o Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
o Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
o Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
o Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
o Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
o Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
o Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
o Der Zugang zur Wettkampffläche ist für Zuschauer untersagt.
Tirschenreuth, 15.05.2021 Wolfgang Rahm
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Ort, Datum Unterschrift 1. Vorsitzender
Aktualisiert: 10.12.2024